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1. Allgemeines Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits. "ertelt-net" wird nachfolgend "wir" genannt. Vertragsabschlüsse die direkt mit der 1&1 Internet AG, 56410 Montabaur geschlossen werden unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der 1&1 Internet AG, 56410 Montabaur. ertelt-net erbringt seine Leistungen ausschliesslich auf der Grundlage der nachfolgenden Vertragsbedingungen. Soweit der Vertragspartner Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, gelten diese Vertragsbedingungen auch dann, wenn sie nicht noch mal ausdrücklich vereinbart werden.
2. Zeitpunkt des Vertragsschlusses Der Vertrag kommt nach unserer per Email zugestellter Auftragsbestätigung zustande. Nach Ihrer Freigabe des von uns erarbeiteten Entwurfes gilt der Vertrag als abgeschlossen. Mit der Ablehnung unseres Entwurfes kommt der Vertrag nicht zustande und eine Pauschale von € 85,00 wird erhoben mit sofortiger Fälligkeit.
3. Vertragsgegenstand
Wir erstellen für den Auftraggeber eine Internetpräsenz. Unser Angebot beinhaltet nicht die Erstellung von Text- sowie Bildinhalten. Zur Erstellung der Webseiten verwenden wir die vom Auftraggeber gelieferten Textinhalte sowie Bilder. Sollte der Auftraggeber von uns die Erstellung der Texte und Bilder wünschen, werden hierfür Gebühren nach Aufwand berechnet. Wir richten die fertige Internetpräsenz bei unserem Webhosting-Provider 1&1 Internet AG oder einem Webhosting-Provider Ihrer Wahl ein. Wir aktualisieren Ihre Internetpräsenz. Eine Aktualisierung bedeutet das Ändern der Inhalte Ihrer Internetpräsenz. Es können bestehende Texte sowie Bilder durch andere ersetzt oder entfernt werden. Änderungen des Designs bzw. Installation zusätzlicher Seiten sind von diesem Service ausgeschlossen. Für diese Arbeiten wird eine gesonderte Gebühr berechnet.
4. Lieferzeit Die Lieferzeit für die fertige Internetpräsenz hängt von dem Umfang der Internetpräsenz und der Kooperationsbereitschaft des Auftraggebers ab. Bei reibungslosem Ablauf beträgt sie ca. 4-6 Tage Diese Angaben sind keine verbindlichen Fixtermine.
5. Haftungsausschluss Wir prüfen die erstellte Internetpräsenz auf Funktionalität und Übereinstimmung mit der Leistungsbeschreibung. Wir prüfen nicht, ob der vom Auftraggeber gelieferte Inhalt frei von Rechten Dritter ist und entziehen uns jeglicher Haftung bei deren Verletzung. Erst nach der endgültigen Freigabe der fertigen Internetpräsenz seitens des Auftraggebers wird diese im öffentlichen Netz zugänglich gemacht. Als urheberrechtlich und inhaltlich Verantwortlicher gilt allein der Auftraggeber. ertelt-net behält lediglich das Urheberrecht auf das Design und die Programmiercodes.
Bei Änderungen der Internetseiten seitens des Auftraggebers oder Dritten, übernehmen wir keine Haftung bezüglich der Funktionalität, Inhalte und Virenfreiheit und es erlischen jegliche Gewährleistungsansprüche.
6. Zahlungsbedingungen Der Gesamtpreis ist sofort nach der Freigabe der Internetpräsenz durch den Auftraggeber fällig. Nach erfolgreicher Bezahlung wird die Internetpräsenz ausgeliefert bzw. installiert.
Es stehen folgende Zahlungsmöglichkeiten zur Auswahl:
Überweisung Lastschriftverfahren BAR / Kasse
Die Internetpräsenz wird erst nach dem Eingang des vollen Betrages installiert bzw. ausgeliefert.
7. Angebote Alle Angebote sind freibleibend. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Irrtümer vorbehalten.
8. Schlussbestimmungen Der Vertragspartner bedarf zur Übertragung seiner Ansprüche auf Dritte und der Leistungen von ertelt-net der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch ertelt-net. Sofern diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Schriftform vorsehen, wird diese nicht eingehalten durch elektronische Übermittlung per eMail. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, zu Erstzen. Das Vorstehende gilt im Falle von Lücken entsprechend. Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
Geesthacht, den 30.01.2007
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